Herzlich Willkommen
im Katholischen Kindergarten
St. Georg


Bei uns stehen Sie auch als Eltern im Mittelpunkt

Der Kontakt zu den Kindergarteneltern und das Wissen um die häuslichen Situationen helfen uns dabei, die Kinder kennen und verstehen zu lernen. Durch die Veranstaltungen im Kindergarten bieten sich viele Möglichkeiten zum Gespräch und zum Kennen lernen.
Im Rahmen unserer Elternarbeit finden im laufenden Kindergartenjahr ca. vier Elternabende statt. Darunter fallen die Elternbeiratswahlen und die Informationsveranstaltung für die neuen Eltern.
Weiterhin werden themenspezifische, gruppeninterne, gruppenübergreifende oder öffentliche Elternabende angeboten. Die Inhalte der Elternabende werden zuerst mit dem Team abgestimmt und dann dem Kindergartenbeirat vorgelegt.

Elternsprechstunde findet einmal im Monat statt. An der Pinnwand der jeweiligen Gruppe hängt eine Liste aus, in die sich die Eltern eintragen können. Ein kurzer Informationsaustausch kann auch beim Bringen und Abholen der Kinder stattfinden.
Außerdem werden noch Entwicklungsgespräche mit allen Vorschulkinder durchgeführt.
Der Austausch zwischen Eltern und Erzieherinnen ist für das Wohlergehen wichtig und fördert somit die Entwicklung des Kindes positiv.
Als Einrichtung, die die Erziehung der Kinder in der Familie ergänzen und unterstützen, nicht aber ersetzen soll, ist der Kindergarten auf ständige und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern angewiesen. Nur gegenseitige Information und Beratung können gewährleisten, dass den Kindern die besten Entwicklungs- und Bildungschancen vermittelt werden können.

Der Beirat für das Kiga-Jahr 2023/24 stellt sich vor

Maria Schmid, Kasse

Nadine Finzl, Vorsitzende

Johanna Hitzelsberger

Theresa Biberger, Schrifführerin

Bianca Rahm

Bastian Katzmarski

Michaela Rösch

Stefanie Schäfer

Als erste und wichtigste Aufgabe weist das Gesetz dem Kindergartenbeirat die Aufgabe zu, die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Träger, dem Kindergartenpersonal und der Grundschule zu fördern.
Der Kindergartenbeirat wird jedes neue Kindergartenjahr bis spätestens Oktober gewählt. Gewählt werden für je angefangene 20 Kinder eines Kindergartens ein Kindergartenbeirat und ein Stellvertreter, mindestens jedoch je Kindergarten drei Elternvertreter und drei Stellvertreter.
Der Kindergartenbeirat kann im Rahmen der gesetzlichen und kirchlichen Bestimmungen Anträge stellen und beraten. Es kann jedoch nur in Absprache mit der Leitung und dem Träger gehandelt werden.